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Politk mit Herz und Verstand


26.04.2012
Kindererziehungszeiten in der Rente für Neuzugänge angleichen

Altersarmut bekämpfen –mehr Gerechtigkeit schaffen   

In Deutschland beziehen Frauen um 59,6% geringere eigene Alterssicherungseinkommen als Männer. Geschlechtsspezifische Nachteile im Lebensverlauf finden nicht nur in geringeren Erwerbseinkommen von Frauen ihren Niederschlag (Entgeltlücke von Frauen und Männern: rund 23 Prozent), sondern auch im Alter in der Rente, die stark am vorherigen Erwerbseinkommen anknüpft. Die Ursachen liegen insbesondere bei älteren Frauen in langen familienbedingten Lücken im Erwerbsverlauf und häufig auch langjähriger Teilzeitarbeit und geringeren Aufstiegchancen im Beruf.

 Auch sind Frauen in geringerem Umfang als Männer in der betrieblichen und privaten Altersversorgung abgesichert. Sie können fehlende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung durch ergänzende Vorsorge nur in geringerem Umfang ausgleichen als Männer und somit ihre Rentenlücken kaum aus eigener Kraft schließen.

 Es ist das historische Verdienst der CDU, Familienleistungen in der Rentenversicherung anerkannt und schrittweise ausgebaut zu haben. Insgesamt können heute für ab 1992 geborene Kinder bis zu 5,3 Entgeltpunkte je Kind erworben werden. Für vor 1992 geborene Kinder ist es maximal ein Entgeltpunkt. Das ist ein gravierender Unterschied! Deshalb hat sich die CDU wiederholt (zuletzt 2011) dafür ausgesprochen, die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente weiter zu verbessern.

Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Frauen früher bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. In den Jahren 2000 bis 2004 wurde diese Altersgrenze schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Frauen, die in jungen Jahren davon ausgingen, ohne Abschläge mit 60 Jahren in Rente gehen zu können und ihre Lebensplanung darauf eingestellt haben, müssen nun eine Lücke von sieben Jahren schließen. Dies trifft vor allem die älteren Mütter, die noch nicht in Rente sind.
 
Die Konsequenz aus der Einführung der Stichtagsregelung 1992 für die Anerkennung von drei Entgeltpunkten und der Höherbewertungen bis zu 5,3 Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung für ab 1992 geborene Kinder und die Beibehaltung der Anerkennung von für vor 1992 geborene Kinder wird in Kürze offen zutage treten. Wir werden bald immer mehr Mütter haben, die in Rente gehen und die für ihre Kinder unterschiedlich viele Entgeltpunkte angerechnet bekommen: Für ein Kind geb. in 1991 rund 27 Euro West/24 Euro Ost; für ein Kind geb. in 1992 145 Euro West/124 Euro Ost; Differenz pro Kind 118 Euro bzw. 100 Euro. Diese Ungleichbehandlung im Rentenbezug
wird dann fast 30 Jahre lang fortdauern!

Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind beitragsbelegt und alle Steuerzahler beteiligen sich an deren Finanzierung. Allein im Jahr 2010 lag dieser Bundeszuschuss bei 11,6 Milliarden Euro. Seit 1999 wird seitens der Bundesregierung für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten allerdings Jahr für Jahr mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt als aktuell an Mütter in Rente für Kindererziehungszeiten ausgezahlt wird. So lagen 2010 die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nur bei 6,2 Milliarden Euro. D.h. die Differenz zwischen Beitragszahlung und Rentenzahlung für Kindererziehungszeiten lag 2010 bei 5,4 Milliarden Euro. Da in der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung Einnahmen nicht angespart, sondern unmittelbar wieder ausgeschüttet werden, wird die gesetzliche Rentenversicherung aktuell über den Bund für Kindererziehungszeiten subventioniert, ohne dass dies den Rentnerinnen mit Kindern zu Gute kommt. Erst im Jahr
2024 wird der für Kindererziehungszeiten eingezahlte Betrag durch den Bund den Rentenzahlungen für die Kindererziehungszeiten entsprechen.

Eine Anrechnung von weiteren Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung für künftige Rentnerinnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, kostet Geld. Die Mehrausgaben wachsen aber langsam auf. Bei einer Anrechnung von zwei weiteren Entgeltpunkten pro Kind entstünden im ersten Jahr Mehrkosten von 200 Millionen Euro, die allmählich bis auf 7,0 Milliarden Euro bis im Jahr 2030 aufwachsen. D.h. erst im Jahr 2024 würden die Mehrkosten den Betrag überschreiten, der heute mehr an Bundeszuschuss für Kindererziehungszeiten eingezahlt als gleichzeitig dafür wieder ausgeschüttet wird.

Dies würde die eigenständige Alterssicherung derjenigen Mütter verbessern, die bereits von der Absenkung des Rentenniveaus aufgrund der Hochsetzung des Renteneintrittsalters mit 67 Jahren betroffen sein werden und die aufgrund der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu der Zeit als ihre Kinder klein waren, jahrelang auf eine eigene auskömmliche Erwerbsarbeit verzichtet haben. Oft haben sie als Ältere heute schlechte Chancen, auf dem Arbeitsmarkt eine Vollzeitbeschäftigung zu finden, mit der sie ihre Rente nennenswert verbessern können. Rentenlücken von Müttern könnten so ein Stück weit geschlossen werden. Die Grundsicherung würde
entlastet, Altersarmut von Frauen zurückgedrängt. Zugleich würde eine große Gerechtigkeitslücke im Verhältnis zu Kinderlosen einerseits und zwischen älteren und jüngeren Müttern andererseits geschlossen.


Erstmals wird in diesem Jahr die Regelaltersrente schrittweise um einen Monat angehoben. Am 1.1.1947 Geborene können erst am 1.2.2012 mit 65 Jahren und einem Monat ihre Regelaltersrente beziehen. Der Geburtsjahrgang 1964 wird der erste Jahrgang sein, der erst mit vollen 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen kann.

Mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre wird das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente weiter sinken. Denn die Rentenversicherten müssen künftig länger arbeiten, um ihre Rente zu bekommen. Dies betrifft insbesondere Frauen, die künftig in Rente gehen. Für Frauen, die wegen der Kindererziehung ganz aus dem Beruf ausgeschieden sind, oder für diejenigen, die in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung arbeiten, geht die Schere zu den Vollzeiterwerbstätigen weiter auseinander.


02.06.2011
Gleich–Berechtigung beim Entgelt und in Führungspositionen

12 Forderungen der Frauen Union der CDU Deutschlands zur Entgeltgleichheit und der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
Die Frauen Union der CDU Deutschlands setzt sich mit Nachdruck für eine partnerschaftliche Gesellschaft ein. Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss überall Realität werden. Dies ist eine Schlüsselfrage für die zukünftige Entwicklung Deutschlands. Nur mit der vollen Entfaltung des großen Potentials von Frauen in Politik,Wirtschaft und Gesellschaft werden wir zukünftige Herausforderungen meistern können.

Tatsächlich ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben noch nicht erreicht. Die nach wie vor bestehende Lohnlücke und der Mangel an Frauen in Führungspositionen sind wichtige Indikatoren dafür.
Mit einem Entgeltunterschied von 23,2 Prozent zwischen Frauen und Männern ist Deutschland im europäischen Vergleich unter den Schlusslichtern. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft liegt bei 27 Prozent. In Aufsichtsräten lag ihr Anteil 2009 bei 9,8 Prozent, in den Vorständen der 200 größten Unternehmen bei 2,5 Prozent. In den obersten Bundesbehörden des öffentlichen Dienstes liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei 23 Prozent.

Die Gründe für die Lohnlücke und die geringe Teilhabe von Frauen an Führungspositionen sind vielfältig. Zahlreiche Faktoren wie etwa das Berufswahlverhalten von Frauen, Erwerbsunterbrechungen wegen der Kindererziehung, Schwierigkeiten beim beruflichenWiedereinstieg und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, schlechtere Aufstiegschancen und vor allem nach wie vor feste Rollenzuschreibungen
und Vorurteile wirken sich insgesamt nachteilig aus.

Ein Konzept zur Überwindung der Entgeltungleichheit und der geringen Teilhabe von Frauen in Führungspositionen muss daher viele Ansatzpunkte umfassen. Nur in einer gemeinsamen Anstrengung derjenigen, die in Politik,Wirtschaft und Gesellschaft Verantwortung tragen, sind nachhaltige Erfolge zu erzielen.

Wir begrüßen daher die Maßnahmen und Fortschritte, die dank der gemeinsamen Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der deutschenWirtschaft und der Bundesregierung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft erreicht werden konnten.

Zwischenzeitlich liegt die dritte Bilanz dieser Vereinbarung vor.Mit Interesse erwarten wir die Erfahrungsberichte zum Bundesgleichstellungsgesetz und zum Bundesgremienbesetzungsgesetz, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden sollen. Trotz der erreichten Fortschritte kann uns das bisherige Ergebnis nicht zufrieden stellen. Die Kompetenz, Leistung und Erfahrung von Frauen müssen sich beim Entgelt und beim beruflichen Aufstieg niederschlagen. Es ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft, dass sich die Potentiale von Frauen und Männern gleichermaßen entfalten können.

Wir haben uns nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Zielsetzungen der Entgeltgleichheit und von mehr Frauen in Führungspositionen in das Wahlprogramm der CDU aufgenommen werden, daher begrüßen wir diese Schwerpunktsetzungen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP.

Konkret heißt das:
1.   Wegen der Bedeutung für die künftige wirtschaftliche Entwicklung
Deutschlands sollen die Aspekte der Gleichstellung und der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf in den Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung
aufgenommen werden. Zugleich würden damit nach wie vor bestehende
Defizite stärker in den Blick von in der Wirtschaft Tätigen gerückt.

2.
   Wir fordern Unternehmen in Deutschland auf, die „Charta der Vielfalt“ zu
unterschreiben. Damit verpflichten sie sich, sich in ihrem Unternehmen aktiv
für Diversity einzusetzen.

3.   Wir fordern die intensive Information über das beratungsgestützte Lohntestverfahren Logib-D, auch durch die Dachverbände der Wirtschaft, bei
Arbeitgebern und weitergehende Maßnahmen in den Unternehmen, falls
Entgeltunterschiede deutlich werden.

4.   Der Bundesregierung, dem Parlament, den Bundestagsfraktionen und den Parteien kommt eine wichtige Vorbildfunktion zu.Wir fordern sie daher
auf, Logib-D in ihrem eigenen Verantwortungsbereich anzuwenden. Die
CDU Deutschlands sollte hierbei vorangehen.

5.   Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll nur an Unternehmen erfolgen, bei
denen Entgeltgleichheit gegeben ist. Der Nachweis könnte wie in der
Schweiz durch das Lohntestverfahren Logib-D erfolgen.

6.   Wir fordern Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, mehr Frauen in Tarifkommissionen zu entsenden. Die Mitglieder der Tarifkommissionen sollen das Problem der Entgeltgleichheit, diskriminierungsfreie Arbeits-bewertungsverfahren und Arbeitsbewertungen verstärkt in Tarifverhandlungen berücksichtigen.

7.   Der Frauenanteil in Aufsichtsräten ist zeitnah so erhöhen, dass ein Mindestanteil von einem Drittel in Aufsichtsräten erreicht wird. Das Ziel muss sein, dass beide Geschlechter mit mindestens 40 Prozent in Aufsichtsräten vertreten sind.

8.   Im Deutschen Corporate Governance Kodex ist festzulegen, dass bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mindestens ein Drittel Frauen nominiert werden. Die ansteigende Zahl der Frauen sollte jährlich dokumentiert und veröffentlicht werden.

9.   Wir fordern eine gesetzliche Regelung für die Seite der Anteilseigner in
mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Den Vertretern der Anteilseignerseite in Aufsichtsräten von privaten und öffentlichen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäischen Gesellschaften (SE) mit mehr als 100 Mitarbeitern sollen zu mindestens ein Drittel Frauen angehören.

10.
   Für die Arbeitnehmerseite fordern wir eine gesetzliche Regelung, wonach unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft, mindestens aber zu einem Drittel, vertreten sein müssen.
 
11.   Wir fordern Qualifizierungsangebote und die Steigerung der fachlichen
Qualität aller Aufsichtsratsmitglieder.

12.   Im Deutschen Corporate Governance Kodex ist zu verankern, dass der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands verpflichtet
wird, auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern im Vorstand zu achten. Parallel sollten entsprechende Berichtpflichten vereinbart werden.

In Norwegen konnte mit der Einführung gesetzlicher Regelungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft innerhalb weniger Jahre die Zielsetzung von 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten erreicht werden. Andere europäische Nachbarländer planen derzeit vergleichbare Regelungen.

Wir fordern daher jetzt konkrete Schritte in Deutschland, um zu mehr Gleichberechtigung auch in diesem Bereich zu kommen

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