Kindererziehungszeiten in der Rente für Neuzugänge angleichen
Altersarmut bekämpfen –mehr Gerechtigkeit schaffen
In Deutschland beziehen Frauen um 59,6% geringere eigene Alterssicherungseinkommen als Männer. Geschlechtsspezifische Nachteile im Lebensverlauf finden nicht nur in geringeren Erwerbseinkommen von Frauen ihren Niederschlag (Entgeltlücke von Frauen und Männern: rund 23 Prozent), sondern auch im Alter in der Rente, die stark am vorherigen Erwerbseinkommen anknüpft. Die Ursachen liegen insbesondere bei älteren Frauen in langen familienbedingten Lücken im Erwerbsverlauf und häufig auch langjähriger Teilzeitarbeit und geringeren Aufstiegchancen im Beruf.
Auch sind Frauen in geringerem Umfang als Männer in der betrieblichen und privaten Altersversorgung abgesichert. Sie können fehlende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung durch ergänzende Vorsorge nur in geringerem Umfang ausgleichen als Männer und somit ihre Rentenlücken kaum aus eigener Kraft schließen.
Es ist das historische Verdienst der CDU, Familienleistungen in der Rentenversicherung anerkannt und schrittweise ausgebaut zu haben. Insgesamt können heute für ab 1992 geborene Kinder bis zu 5,3 Entgeltpunkte je Kind erworben werden. Für vor 1992 geborene Kinder ist es maximal ein Entgeltpunkt. Das ist ein gravierender Unterschied! Deshalb hat sich die CDU wiederholt (zuletzt 2011) dafür ausgesprochen, die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente weiter zu verbessern.
Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Frauen früher bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. In den Jahren 2000 bis 2004 wurde diese Altersgrenze schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Frauen, die in jungen Jahren davon ausgingen, ohne Abschläge mit 60 Jahren in Rente gehen zu können und ihre Lebensplanung darauf eingestellt haben, müssen nun eine Lücke von sieben Jahren schließen. Dies trifft vor allem die älteren Mütter, die noch nicht in Rente sind.
Die Konsequenz aus der Einführung der Stichtagsregelung 1992 für die Anerkennung von drei Entgeltpunkten und der Höherbewertungen bis zu 5,3 Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung für ab 1992 geborene Kinder und die Beibehaltung der Anerkennung von für vor 1992 geborene Kinder wird in Kürze offen zutage treten. Wir werden bald immer mehr Mütter haben, die in Rente gehen und die für ihre Kinder unterschiedlich viele Entgeltpunkte angerechnet bekommen: Für ein Kind geb. in 1991 rund 27 Euro West/24 Euro Ost; für ein Kind geb. in 1992 145 Euro West/124 Euro Ost; Differenz pro Kind 118 Euro bzw. 100 Euro. Diese Ungleichbehandlung im Rentenbezug
wird dann fast 30 Jahre lang fortdauern!
Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind beitragsbelegt und alle Steuerzahler beteiligen sich an deren Finanzierung. Allein im Jahr 2010 lag dieser Bundeszuschuss bei 11,6 Milliarden Euro. Seit 1999 wird seitens der Bundesregierung für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten allerdings Jahr für Jahr mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt als aktuell an Mütter in Rente für Kindererziehungszeiten ausgezahlt wird. So lagen 2010 die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nur bei 6,2 Milliarden Euro. D.h. die Differenz zwischen Beitragszahlung und Rentenzahlung für Kindererziehungszeiten lag 2010 bei 5,4 Milliarden Euro. Da in der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung Einnahmen nicht angespart, sondern unmittelbar wieder ausgeschüttet werden, wird die gesetzliche Rentenversicherung aktuell über den Bund für Kindererziehungszeiten subventioniert, ohne dass dies den Rentnerinnen mit Kindern zu Gute kommt. Erst im Jahr
2024 wird der für Kindererziehungszeiten eingezahlte Betrag durch den Bund den Rentenzahlungen für die Kindererziehungszeiten entsprechen.
Eine Anrechnung von weiteren Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung für künftige Rentnerinnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, kostet Geld. Die Mehrausgaben wachsen aber langsam auf. Bei einer Anrechnung von zwei weiteren Entgeltpunkten pro Kind entstünden im ersten Jahr Mehrkosten von 200 Millionen Euro, die allmählich bis auf 7,0 Milliarden Euro bis im Jahr 2030 aufwachsen. D.h. erst im Jahr 2024 würden die Mehrkosten den Betrag überschreiten, der heute mehr an Bundeszuschuss für Kindererziehungszeiten eingezahlt als gleichzeitig dafür wieder ausgeschüttet wird.
Dies würde die eigenständige Alterssicherung derjenigen Mütter verbessern, die bereits von der Absenkung des Rentenniveaus aufgrund der Hochsetzung des Renteneintrittsalters mit 67 Jahren betroffen sein werden und die aufgrund der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu der Zeit als ihre Kinder klein waren, jahrelang auf eine eigene auskömmliche Erwerbsarbeit verzichtet haben. Oft haben sie als Ältere heute schlechte Chancen, auf dem Arbeitsmarkt eine Vollzeitbeschäftigung zu finden, mit der sie ihre Rente nennenswert verbessern können. Rentenlücken von Müttern könnten so ein Stück weit geschlossen werden. Die Grundsicherung würde
entlastet, Altersarmut von Frauen zurückgedrängt. Zugleich würde eine große Gerechtigkeitslücke im Verhältnis zu Kinderlosen einerseits und zwischen älteren und jüngeren Müttern andererseits geschlossen.
Erstmals wird in diesem Jahr die Regelaltersrente schrittweise um einen Monat angehoben. Am 1.1.1947 Geborene können erst am 1.2.2012 mit 65 Jahren und einem Monat ihre Regelaltersrente beziehen. Der Geburtsjahrgang 1964 wird der erste Jahrgang sein, der erst mit vollen 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen kann.
Mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre wird das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente weiter sinken. Denn die Rentenversicherten müssen künftig länger arbeiten, um ihre Rente zu bekommen. Dies betrifft insbesondere Frauen, die künftig in Rente gehen. Für Frauen, die wegen der Kindererziehung ganz aus dem Beruf ausgeschieden sind, oder für diejenigen, die in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung arbeiten, geht die Schere zu den Vollzeiterwerbstätigen weiter auseinander. |